AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.Allgemeines
1.1. Wir tätigen unsere Rechtsgeschäfte (z. B. Angebot, Verkauf, Kauf, Lieferung) nur zu den nachstehenden Bedingungen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
1.2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsabreden.
1.3. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit. Zur Wirksamkeit der Zurückweisung dieser entgegenstehenden Bedingungen bedarf es einer nochmaligen ausdrücklichen Erklärung unsererseits bei oder nach Vertragsabschluss nicht.
1.4. Üben wir einmal in der Geltendmachung unserer Rechte Nachsicht, so bedeutet dies keinen Verzicht für die Zukunft auf diese Rechte.

2.Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
2.3. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.
2.4. Unsere Vertreter haben keine Vollmacht, mit Wirkung für und gegen uns, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

3.Preise
3.1. Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.

4.Lieferung
4.1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers auch bei Benutzung eigener Transportmittel ab unserem Lager oder Werk ausschließlich Verpackung.
4.2. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken zu Lasten des Käufers auch dann, wenn der Transport zum Bestimmungsort für den Käufer franco erfolgt. Die Vereinbarung „franco“ oder „frachtfrei“ ist lediglich Berechnungsgröße für den vereinbarten Kaufpreis.
4.3. Wenn wir einen Spediteur oder Frachtführer mit dem Transport der Ware zu dem von dem Verkäufer aufgegebenen Bestimmungsort beauftragen, handeln wir im Auftrage des Käufers und – soweit nicht anders vereinbart – auf dessen Kosten.  
4.4. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der kontrahierten Ware in einer oder mehrer Teilpartien mit und ohne Umladung,
4.5. Wir schließen keine Versicherung für irgendein Risiko bei Erfüllung des Kaufkontraktes ab, es ist Sache des Käufers, für Versicherung zu sorgen.

5.Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der für uns erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen.
5.2. Bei höherer Gewalt wie Krieg, Revolution, politischer Umwälzung usw., ferner bei solchen Umständen, für die uns ein Verschulden nicht trifft, wie z. B. bei Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des betreffenden Vorlieferanten u. ä. sowie bei unvorhergesehenen Lieferungsschwierigkeiten im Betrieb des Vorlieferanten, von dem wir die Ware unsererseits beziehen, oder bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten zum Abgangshafen oder einem sonstigen Ablade-Ort und bei Verzögerung von Schiffsankünften usw. sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Käufer uns gegenüber deswegen irgendwelche Rechte hat.
5.3. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten und uns nicht vorliegen, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns im Verzug befinden oder deren Lieferung unmöglich geworden ist, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns bzw. bei unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen.

6.Zahlung
6.1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum unserer Rechnung vom Käufer ohne Abzug zahlbar, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir, sofern nicht Nettozahlung vereinbart wurde, 2 %.
6.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
6.3. Soweit wir Skonto gewähren, ist Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.4. Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, als Verzugszinsen bis zu 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
6.5. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Bei Verzug sind alle offen stehenden noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Die vorstehenden Rechte erlöschen auch nicht, wenn in vorangegangenen  Fällen Stundung gewährt worden ist.
6.6. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz  wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden.
6.7. Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Käufer kein Aufrechnungsrecht, Kaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht.

7.Eigentumsvorbehalt
7.1. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er ist zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.3. Der Käufer tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einem oder mehrere Abnehmer veräußert werden.
7.4. Solange der Käufer seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im Einziehungsbefugnis ist jedoch widerruflich. Der Kunde ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet.
7.5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8.Mängelrüge, Gewährleistung und Produkthaftpflicht
8.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf ihre vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen, unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Eintreffen der Ware beim Kunden, bei uns schriftlich spezifiziert eingehen. Mängel , die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zugeben. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der § 377 ff AGB.
8.2. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
8.3. Der Käufer verliert sein Recht auf eine Mängelrüge, wenn die Ware in irgendeiner Art und Weise verändert worden ist.
8.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Waren können nicht beanstandet werden.
8.5. Bei Geschäften mit Kaufleuten leisten wir Gewähr innerhalb derjenigen Fristen und in dem Umfange, in dem unsere Zulieferanten gewähr leisten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
8.6. Für die Eignung von Waren zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir keine Gewähr.
8.7. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt und entfällt eine Gewährleistung gemäß Ziffer 8.5., so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserungen oder Neulieferung der Ware binnen angemessener Frist. Reklamierte Teile sind auf unsere Anforderung und auf Kosten des Käufers an uns  zurückzusenden. Die Kosten der Verpackung, Versendung gehen zu Lasten des Käufers.
8.8. Sendet der Kunde Ware ungerechtfertigt zurück, so sind wir berechtigt für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10 % des Warenwertes, zumindest aber 50,- EUR sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen unsererseits zu berechnen.

8.9. Wir haften dem Grunde nach nicht auf Schadenersatz für:
- leichtes eigenes Verschulden
- leichtes Verschulden eines unserer leitenden Angestellten, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlicher vertraglichen Hauptpflicht und für grobes Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt, wenn eine wesentliche Vertragspflicht durch uns oder durch einen unserer leitenden Angestellten leicht schuldhaft verletzt wird. Diese Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.10. Soweit der Kunde mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist, sind wir zur Aufrechnung gegenüber seinen Schadensersatzansprüchen berechtigt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist unser Sitz. Gerichtsstand beider Teile auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Sitz unserer Firma. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ist der Kunde Nichtkaufmann, so ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren Osnabrück. Es findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10. Sonstiges
10.1 Soweit in den vorstehenden Bedingungen Sonderregelungen für Kaufleute getroffen sind, gilt dies nur für Geschäfte mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört. Sofern Nichtkaufleute genannt sind, zählen hierzu auch Kaufleute, soweit der Vertrag nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört.

10.2. Sofern einzelne Teile dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder richtig sind, so bleiben die übrigen gültig mit der Maßgabe, dass die unwirksamen oder richtigen durch solche zu ersetzen sind, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder richtigen Bestimmungen entsprechen oder am nächsten kommen.